Grundpflege und Hauswirtschaftliche
Versorgung nach SGB XI
Bei der Grundpflege handelt es sich um Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Im Rahmen dieser Versorgung bieten wir Anleitung, Hilfestellung und Übernahme aller in den Leistungskomplexen beschriebenen Tätigkeiten an. Die Erhaltung und Förderung der Ressourcen stehen immer im Vordergrund einer geplanten und ausgeführten aktivierenden Pflege. Eine ganzheitliche Versorgung und Betreuung kann individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen stattfinden.
Bei Grundpflege nach SGB XI, der aktuelle Hilfebedarf wird in einem Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause oder in unseren Büroräumen ermittelt und in einem Pflege- und Betreuungsvertrag schriftlich festgehalten.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bis zu einem bestimmten festgelegten Betrag von der Pflegekasse übernommen (Deckelung). Diese Beträge sind abhängig von der Einstufung des Versicherten in die jeweilige Pflegegrade. Siehe auch „Übersicht der Pflegeleistungs-beträge“
Pflegegrad 1: 125 Euro, Pfleggrad 2: 689 Euro, Pflegegrad 3: 1298 Euro, Pflegegrad 4: 1612 Euro, Pflegegrad 5: 1995 Euro.
Bei zusätzlich erheblich eingeschränkter Alterskompetenz (Demenz) erhöhen sich die Beträge in Grad 1: auf 689 Euro und in Grad 2: auf 1298 Euro.
Das Pflegeteam der APd - Ambulante Pflegedienste bietet
alle Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (SGB XI) an. Die Leistungen werden nach einzelnen Leistungskomplexen (Modulen), die von der Pflegekasse vorgegeben werden, abgerechnet. Die Preisliste erhalten Sie auf Anfrage.